Gut zu wissen
Fragen und Antworten
Die Fragen, die uns Interessentinnen und Interessenten am häufigsten stellen.
Ab wann kann ich einziehen?
Der Vermietungsbeginn ist der 1. April 2027. Der Umbau läuft seit dem 1. April 2026.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Im Gewerbe gilt häufig eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Wer am 1. April 2027 einziehen möchte, muss sein bestehendes Mietverhältnis in der Regel bis Ende September 2026 kündigen. Wir empfehlen deshalb, den Mietvertrag frühzeitig abzuschliessen.
Was kostet eine Einheit?
Die Mietzinse kommunizieren wir nicht über diese Website. Sie finden die aktuellen Angaben in den Inseraten auf ImmoScout24 und Comparis oder erhalten sie direkt von uns auf Anfrage.
Wie verteilt sich die Fläche einer Einheit?
Bei den Gewerbehallen und Gewerberäumen umfasst die angegebene Mietfläche das Erdgeschoss und die zugehörigen Galerie- und Zwischenebenen. Im Güterschopf werden 54 m² im Erdgeschoss und 75 m² Lager im Obergeschoss separat vermietet. Beide Flächen können auch zusammen gemietet werden. Das Erdgeschoss der Hallen und Räume ist 3.6 m hoch, die Galerieebene 1.8 bis 3.2 m (Dachschräge). Wenn ein Betrieb mehr Höhe braucht, kann die Galerie in Absprache entfallen.
Kann ich mehrere Einheiten kombinieren?
Ja. Einheiten lassen sich auf Anfrage zusammenlegen.
Kann der Zuschnitt angepasst werden?
Das Hauptgebäude ist modular bis 14 Einheiten teilbar und aktuell zu 9 Gewerbehallen und Gewerberäumen zusammengefasst. Sie möchten den Zuschnitt anpassen oder Flächen zusammenlegen? Sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir prüfen mit Ihnen, welche Möglichkeiten der aktuelle Baufortschritt noch zulässt.
Welche Ausbauten muss ich selbst übernehmen?
Warmwasser, eigenes WC und Waschbecken sind Mieterausbau, ebenso eine allfällige E-Ladestation. Der Innenausbau ist unter Entfluchtungsauflagen frei gestaltbar. Galerieböden, Fassadenöffnungen und Dachfenster klären wir in Absprache.
Wie lange läuft der Mietvertrag?
Die Mietdauer beträgt standardmässig fünf Jahre.
Sind Parkplätze inbegriffen?
Nein. Auf dem Areal stehen 32 separat zumietbare Parkplätze und 5 gemeinsame Besucherparkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind nicht im Mietzins enthalten.
Kann ich eine Einheit für ein Hobby nutzen?
Das Gewerbezentrum Homburg richtet sich an das handwerkliche Gewerbe. Eine Hobbynutzung ist im Einzelfall möglich; sprechen Sie uns darauf an.
Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist
Der Bezug ist ab dem 1. April 2027 möglich. Weil im Gewerbe häufig eine Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt, sollte ein bestehendes Mietverhältnis bis Ende September 2026 gekündigt sein.